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3. Mose 22

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Bestimmungen über das Essen der Opfergaben

22
1 Und der Herr redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu Aaron und seinen Söhnen, daß sie sich enthalten sollen gegenüber den heiligen Gaben der Kinder Israels,[1]d.h. daß sie mit ihnen achtsam umgehen und sich zurückhalten vor jedem Mißbrauch dieser Gaben, die dem Herrn selbst gehören, insbesondere vor jeder kultischen Verunreinigung. die sie mir heiligen, und meinen heiligen Namen nicht entweihen. Ich bin der Herr. 3 So sage ihnen nun: Wer von euren Nachkommen, der von eurem Samen ist, sich dem Heiligen naht, das die Kinder Israels dem Herrn geheiligt haben, während er eine Unreinheit an sich hat eine solche Seele soll ausgerottet werden von meinem Angesicht hinweg; ich bin der Herr!
4 Ist irgend jemand vom Samen Aarons aussätzig oder mit einem Ausfluß behaftet, so soll er von dem Heiligen nicht essen, bis er rein wird. Und wer irgend einen durch einen Toten Verunreinigten anrührt, oder einen Mann, der einen Samenerguß hat, 5 oder wer irgend ein Gewürm anrührt, durch das er unrein wird, oder einen Menschen, an dem er sich verunreinigen kann wegen irgend etwas, was unrein macht; 6 wer so etwas anrührt, der ist unrein bis zum Abend und soll nicht von dem Heiligen essen, es sei denn, er badet zuvor seinen Leib im Wasser. 7 Und wenn die Sonne untergegangen ist, so ist er rein, und danach mag er von dem Heiligen essen; denn es ist sein Brot. 8 Kein Aas noch Zerrissenes soll er essen, damit er davon nicht unrein wird; ich bin der Herr!
9 Und sie sollen meine Anordnungen halten, damit sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie es[2]vermutlich das Heilige aus V. 7. entheiligen; denn ich bin der Herr, der sie heiligt.
10 Kein Fremdling darf von dem Heiligen essen. Weder der Gast[3]od. Beisasse; d.h. ein vorübergehender Einwohner ohne Bürgerrecht aus fremden Völkern. noch der Tagelöhner eines Priesters dürfen Heiliges essen. 11 Wenn aber der Priester eine Seele um Geld erkauft, so darf diese davon essen. Und seine Sklaven, die in seinem Haus geboren sind, dürfen auch von seinem Brot essen.
12 Wenn aber die Tochter des Priesters die Frau eines fremden Mannes[4]d.h. vermutlich eines Israeliten, der nicht dem Geschlecht Aarons entstammt. wird, soll sie nicht von dem Hebopfer des Heiligen essen. 13 Wird aber die Tochter des Priesters eine Witwe oder eine Verstoßene und hat keine Kinder und kommt wieder in das Haus ihres Vaters, wie in ihrer Jugend, so soll sie vom Brot ihres Vaters essen. Aber kein Fremdling soll davon essen.
14 Und wenn irgend jemand aus Versehen von dem Geheiligten ißt, der soll den fünften Teil dazufügen und es dem Priester mit dem Geheiligten erstatten, 15 und sie sollen die heiligen Gaben der Kinder Israels nicht entheiligen, die diese dem Herrn als Hebopfer darbringen, 16 daß sie sich nicht mit einer Sünde des Frevels beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich, der Herr, heilige sie.

Die Opfertiere müssen makellos sein

5Mo 17,1; Mal 1,8.13-14

17 Weiter redete der Herr zu Mose und sprach: 18 Rede zu Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israels und sprich zu ihnen: Jeder, der vom Haus Israel oder von den Fremdlingen in Israel sein Opfer darbringt sei es, daß sie es nach ihren Gelübden oder ganz freiwillig dem Herrn zum Brandopfer darbringen , 19 der opfere, damit es für euch wohlgefällig angenommen wird[5]w. für euch zum Wohlgefallen ist. , ein makelloses männliches [Tier] von den Rindern, Schafen oder Ziegen.
20 Ihr sollt nichts opfern, woran ein Gebrechen ist; denn es würde euch nicht wohlgefällig angenommen werden. 21 Und wenn jemand dem Herrn ein Friedensopfer bringen will, sei es zur Erfüllung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, von Rindern oder Schafen, so soll es makellos sein, damit es wohlgefällig ist. Es soll keinerlei Gebrechen haben. 22 Eines, das blind ist oder ein gebrochenes Glied hat oder verstümmelt ist, oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder die Flechte hat, sollt ihr dem Herrn nicht opfern und davon kein Feueropfer auf den Altar des Herrn bringen. 23 Einen Stier oder ein Schaf, das ein zu langes oder zu kurzes Glied hat, kannst du als freiwillige Gabe opfern, aber zur Erfüllung eines Gelübdes wäre es nicht wohlgefällig. 24 Ihr sollt auch dem Herrn kein Tier darbringen, das zerquetschte oder zerdrückte oder abgerissene oder abgeschnittene Hoden hat; ihr sollt auch in eurem Land so etwas gar nicht tun. 25 Auch von der Hand eines Fremdlings sollt ihr nichts dergleichen eurem Gott zur Speise darbringen; denn sie haben eine Verstümmelung, einen Makel an sich; sie werden euch nicht wohlgefällig angenommen.
26 Und der Herr redete zu Mose und sprach: 27 Wenn ein Rind oder ein Lamm oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an und danach ist es wohlgefällig als Opfergabe zum Feueropfer für den Herrn. 28 Ihr sollt aber kein Rind noch Schaf zugleich mit seinem Jungen schächten am gleichen Tag.
29 Wenn ihr aber dem Herrn ein Lobopfer darbringen wollt, dann opfert es so, daß es euch wohlgefällig angenommen wird. 30 Ihr sollt es am gleichen Tag essen und nichts übriglassen bis zum Morgen; ich bin der Herr.
31 Ihr aber sollt meine Gebote halten und sie tun; ich bin der Herr! 32 Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entheiligen; sondern ich will geheiligt werden in der Mitte der Kinder Israels, ich, der Herr, der euch heiligt, 33 der ich euch aus dem Land Ägypten geführt habe, um euer Gott zu sein; ich bin der Herr.
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