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3. Mose 15

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Verordnungen über Unreinheiten bei Männern und Frauen

15
1 Und der Herr redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israels und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß von seinem Fleisch[1]d.h. von seinem Geschlechtsteil. hat, so ist er unrein durch seinen Ausfluß. 3 Und zwar ist er unrein an diesem Ausfluß, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausfluß, so ist er unrein.
4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, wird unrein, und alles, worauf er sitzt, wird unrein. 5 Und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend; 6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.
7 Wer das Fleisch des mit Ausfluß Behafteten anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.
8 Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete auf einen Reinen spuckt, so soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.
9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein; 10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer so etwas trägt, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.
11 Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gründlich gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.
12 Wenn der mit Ausfluß Behaftete ein irdenes Gefäß anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Gefäß soll man gründlich mit Wasser waschen.
13 Und wenn der mit Ausfluß Behaftete von seinem Ausfluß rein geworden ist, so soll er [von da an] sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch in lebendigem Wasser baden; so ist er rein.[2]d.h. nach der körperlichen Reinigung (dem Aufhören des Ausflusses) soll er sieben Tage warten, und nach dem Bad in lebendigem Wasser ist er dann kultisch rein und kann sich dem Heiligtum wieder nahen. 14 Und am achten Tag soll er für sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den Herrn kommen, an den Eingang der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben. 15 Und der Priester soll sie opfern, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer; und so soll der Priester für ihn Sühnung erwirken vor dem Herrn wegen seines Ausflusses.
16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend. 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, auf das der Same kommt, soll man mit Wasser waschen; und es wird unrein sein bis zum Abend. 18 Und wenn ein Mann bei einer Frau liegt und ihm der Same entgeht, so sollen sie sich im Wasser baden, und sie werden unrein sein bis zum Abend.
19 Wenn eine Frau Ausfluß hat, und zwar den Blutfluß ihres Fleisches[3]d.h. die monatliche Regelblutung. , so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinheit verbleiben; und jeder, der sie anrührt, wird unrein sein bis zum Abend.
20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinheit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein. 21 Und jeder, der ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend. 22 Und wer immer einen Gegenstand anrührt, auf dem sie gesessen ist, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend. 23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Lager ist oder auf einem Gegenstand, auf dem sie gesessen ist, wird unrein sein bis zum Abend.
24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinheit an ihn, so wird er sieben Tage lang unrein sein, und jedes Lager, auf dem er liegt, wird unrein sein.
25 Wenn aber eine Frau ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, außerhalb der Zeit ihrer [monatlichen] Unreinheit oder über die Zeit ihrer [monatlichen] Unreinheit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Ausflusses; wie in den Tagen ihrer [monatlichen] Unreinheit soll sie auch dann unrein sein. 26 Jedes Lager, worauf sie während der ganzen Zeit ihres Ausflusses liegt, soll sein wie das Lager ihrer [monatlichen] Unreinheit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, ebenso wie zur Zeit ihrer [monatlichen] Unreinheit. 27 Und jeder, der es anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.
28 Wird sie aber rein von ihrem Ausfluß, so soll sie sieben Tage zählen, danach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tag soll sie für sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zu dem Priester bringen, an den Eingang der Stiftshütte. 30 Und der Priester soll die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer opfern; und so soll der Priester für sie Sühnung erwirken vor dem Herrn wegen des Ausflusses ihrer Unreinheit.
31 So sollt ihr die Kinder Israels von ihrer Unreinheit absondern,[4]d.h. darauf hinwirken, daß sie nicht in einem unreinen Zustand irgendwelche Dinge berühren, die mit dem Heiligtum in Verbindung stehen. damit sie nicht wegen ihrer Unreinheit sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die in ihrer Mitte ist.
32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, der einen Samenerguß hat, so daß er durch ihn unrein wird, 33 und über die, welche an ihrer Unreinheit leidet, und über solche, die einen Ausfluß haben, es sei ein Mann oder eine Frau, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.
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