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5. Mose 14

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Verbot heidnischer Trauerbräuche. Reine und unreine Tiere

3Mo 11

14
1 Ihr seid Kinder des Herrn, eures Gottes. Darum sollt ihr euch keine Einschnitte machen, noch euch über[1]w. zwischen. Solche Praktiken waren bei den Heidenvölkern üblich. euren Augen kahlscheren wegen eines Toten; 2 denn ein heiliges Volk bist du für den Herrn, deinen Gott, und dich hat der Herr erwählt, daß du ihm ein Volk des Eigentums seist unter allen Völkern, die auf Erden sind.
3 Du sollst nichts essen, was ein Greuel ist.
4 Das aber sind die Tiere, die ihr essen dürft: Rind, Schaf und Ziege, 5 Hirsch und Gazelle und Damhirsch und Steinbock und Wisent und Antilope und Wildschaf; 6 und jedes Tier, das gespaltene Klauen hat, und zwar ganz gespaltene Klauen, und auch Widerkäuer ist unter den Tieren, das dürft ihr essen. 7 Doch diese sollt ihr nicht essen von den Wiederkäuern und von denen, die vollständig gespaltene Klauen haben: das Kamel, den Hasen und den Klippdachs; denn obwohl sie wiederkäuen, haben sie doch nicht vollständig gespaltene Klauen; sie sollen euch unrein sein. 8 Das Schwein hat zwar ganz gespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer; es soll euch unrein sein. Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr nicht anrühren.
9 Das ist es aber, was ihr essen dürft von allem, was in den Wassern ist: Alles, was Flossen und Schuppen hat, dürft ihr essen. 10 Was aber keine Flossen und Schuppen hat, sollt ihr nicht essen; es soll euch unrein sein.
11 Alle reinen Vögel[2]w. fliegende Tiere; dazu zählten neben den Vögeln auch die Fledermäuse. dürft ihr essen. 12 Diese aber sollt ihr nicht essen: den Adler, den Lämmergeier und den Seeadler, 13 die Weihe, den Habicht und die Geierarten, 14 alle Rabenarten, 15 den Strauß, die Eule, die Möwe und die Falkenarten, 16 das Käuzchen, den Ibis, die Schleiereule, 17 den Pelikan, den Aasgeier und den Kormoran, 18 den Storch, die Reiherarten, den Wiedehopf und die Fledermaus. 19 Auch alles geflügelte Kleingetier soll euch als unrein gelten, sie dürfen nicht gegessen werden. 20 Alle reinen Vögel dürft ihr essen.
21 Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling in deinen Toren kannst du es geben, daß er es ißt, oder einem Ausländer kannst du es verkaufen; denn ein heiliges Volk bist du für den Herrn, deinen Gott. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.

Der Zehnte

5Mo 26,12-15; Mal 3,10-12

22 Du sollst allen Ertrag deiner Saat getreu verzehnten, was auf dem Feld wächst, Jahr für Jahr.[3]Nach Auffassung vieler Ausleger handelt es sich hier um einen zweiten Zehnten neben dem in 4Mo 18,20-24 erwähnten Zehnten für die Leviten (vgl. 5Mo 26). 23 Und du sollst essen vor dem Herrn, deinem Gott, an dem Ort, den er erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, den Zehnten deines Korns, deines Mosts, deines Öls und die Erstgeborenen von deinen Rindern und Schafen, damit du lernst, den Herrn, deinen Gott, allezeit zu fürchten. 24 Wenn dir aber der Weg zu weit ist, und du es nicht hintragen kannst, weil der Ort, den der Herr, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dorthin zu setzen, dir zu fern ist; wenn [nun] der Herr, dein Gott, dich segnet, 25 so verkaufe es und binde das Geld in deiner Hand zusammen und geh an den Ort, den der Herr, dein Gott, erwählen wird. 26 Und gib das Geld für das aus, was irgend dein Herz begehrt, es sei für Rinder, Schafe, Wein, starkes Getränk, oder was sonst deine Seele wünscht, und iß dort vor dem Herrn, deinem Gott, und sei fröhlich, du und dein Haus. 27 Den Leviten aber, der in deinen Toren ist, sollst du nicht im Stich lassen; denn er hat weder Teil noch Erbe mit dir.
28 Nach Verlauf von drei Jahren sollst du den ganzen Zehnten deines Ertrages von jenem Jahr aussondern und es in deinen Toren lassen. 29 Da soll dann der Levit kommen, weil er weder Teil noch Erbe mit dir hat, und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind, und sie sollen essen und sich sättigen, damit dich der Herr, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände, die du tust.
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